Formel · Personal & Entgelt
Nettoentgelt
Das Nettoentgelt ist der Betrag, der dem Arbeitnehmer bleibt: Bruttoentgelt minus Lohnsteuer (ggf. mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und minus Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung.
Bruttoentgelt − Lohnsteuer − AN-Anteil Sozialversicherung
SV-Beiträge je zur Hälfte AN/AG. AG-Kosten = Brutto + AG-SV-Anteil.
Nettoentgelt berechnen: Beispiel und Rechner
Beispiel — gegeben: Bruttoentgelt pro Monat 3.000,00 €, Lohnsteuer laut Tabelle 330,00 €, Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung 20 %, Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 20 %.
Rechenweg
- SV-Anteil Arbeitnehmer: 3.000,00 € × 20 % = 600,00 €
- Nettoentgelt: 3.000,00 € − 330,00 € − 600,00 € = 2.070,00 €
- Arbeitgeberkosten: 3.000,00 € + 3.000,00 € × 20 % (600,00 €) = 3.600,00 €
Ergebnis Nettoentgelt = 2.070,00 €
Die Beitragssätze und die Lohnsteuer ändern sich jährlich — die Werte hier sind Beispielwerte. Rechne mit den Werten, die deine Aufgabe nennt.
Typische Fehler bei Nettoentgelt
- Den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung vom Brutto abziehen — er wird zusätzlich vom Arbeitgeber getragen.
- Beitragssätze aus einem anderen Jahr verwenden — sie ändern sich regelmäßig; maßgeblich sind die Werte der Aufgabe.
- Netto- und Auszahlungsbetrag gleichsetzen, obwohl die Aufgabe weitere Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen oder Vorschüsse nennt.
Wo Nettoentgelt in der Prüfung vorkommt
Die Formel gehört zu Lernfeld 12: Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren. Personalbedarf planen, Personal beschaffen und entwickeln sowie die Entgeltabrechnung verstehen.
In der Abschlussprüfung gehört das zum Stoff von Lernfeld 12 (Teil 2). Aufbau und Inhalte der Prüfungsbereiche: AP2 · Marketing, Vertrieb & Personal · Wirtschafts- & Sozialkunde.
Die Begriffe dazu
- Unternehmensmitbestimmung — Schwellen
- Drittelbeteiligung: Kapitalgesellschaften 500-2000 MA — Aufsichtsrat zu 1/3 von AN besetzt. Paritätische Mitbestimmung: > 2000 MA — AR zu gleichen Teilen, Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Patt. Montanmitbestimmung im Bergbau/Stahl.
- Personalkosten — Lohnnebenkosten
- Bruttolohn + Arbeitgeber-SV-Anteile (KV/RV/AV/PV ca. 20 %) + Unfallversicherung + Umlage 1+2 + sonstige (Berufsgenossenschaft) = Gesamtpersonalkosten. Rechnen Sie immer mit 1,3-fachem Bruttolohn.
- Personalentwicklung — vier Hauptmaßnahmen
- Schulung (Wissen vermitteln), Training (Skills üben), Coaching (individuelle Begleitung), Job-Rotation (verschiedene Stationen kennenlernen). Ziel: Mitarbeiterpotenziale aktivieren und langfristig binden.
- Kündigungsfristen § 622 BGB — Staffelung
- Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende — für Arbeitnehmer gilt immer diese. Arbeitgeber-Fristen steigen mit der Betriebszugehörigkeit: 2 J = 1 Mo, 5 J = 2 Mo, 8 J = 3 Mo, 10 J = 4 Mo, 12 J = 5 Mo, 15 J = 6 Mo, 20 J = 7 Mo, jeweils zum Monatsende. Probezeit: 2 Wochen, taggenau ohne festen Termin.
- Kündigung in der Probezeit
- Während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate Arbeitsvertrag, max. 4 Monate BBiG) gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen ohne Bindung an Monatsende. Kein Grund anzugeben. Beim BBiG sogar fristlos möglich.
Damit üben
Zu diesem Lernfeld liegen im Trainer 27 Aufgaben mit Musterlösung bereit — ein Ausschnitt:
- Personalbedarfsplanung quantitativ herleiten
- Pflichtinhalte eines Arbeitsvertrages nach NachwG
- Brutto-Netto-Berechnung mit Steuerklasse III
- Tarifvertragsrecht: Friedenspflicht und Streikvoraussetzungen
- Tarifvertrag und Arbeitsvertrag abgrenzen
- Rechte und Pflichten Auszubildender nach BBiG
- Sozialversicherung — die fünf Zweige
- Kündigungsarten unterscheiden (betrieblich/personenbedingt)
Verwandte Formeln
- Akkordlohn
Geldakkord = Menge × Stückgeldsatz; Zeitakkord = Menge × Vorgabezeit × Minutenfaktor - Personalbedarf (brutto/netto)
Bruttobedarf = Einsatzbedarf + Reservebedarf; Nettobedarf = Bruttobedarf − Personalbestand - Fluktuationsquote
Abgänge ÷ Ø Personalbestand × 100
Häufige Fragen
Wie lautet die Formel für Nettoentgelt?
Nettoentgelt: Bruttoentgelt − Lohnsteuer − AN-Anteil Sozialversicherung — SV-Beiträge je zur Hälfte AN/AG. AG-Kosten = Brutto + AG-SV-Anteil.
Wie sieht ein Rechenbeispiel für Nettoentgelt aus?
Gegeben: Bruttoentgelt pro Monat 3.000,00 €, Lohnsteuer laut Tabelle 330,00 €, Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung 20 %, Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 20 %. Rechenweg: SV-Anteil Arbeitnehmer: 3.000,00 € × 20 % = 600,00 €; Nettoentgelt: 3.000,00 € − 330,00 € − 600,00 € = 2.070,00 €; Arbeitgeberkosten: 3.000,00 € + 3.000,00 € × 20 % (600,00 €) = 3.600,00 €. Ergebnis: Nettoentgelt = 2.070,00 €.
Welche Fehler passieren bei Nettoentgelt häufig?
Den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung vom Brutto abziehen — er wird zusätzlich vom Arbeitgeber getragen. Beitragssätze aus einem anderen Jahr verwenden — sie ändern sich regelmäßig; maßgeblich sind die Werte der Aufgabe. Netto- und Auszahlungsbetrag gleichsetzen, obwohl die Aufgabe weitere Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen oder Vorschüsse nennt.
In welchem Lernfeld kommt Nettoentgelt vor?
Die Formel gehört zu Lernfeld 12 „Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren“ (3. Ausbildungsjahr, Prüfungsbereich Teil 2).
Welche Formeln gehören noch zu Personal & Entgelt?
Zum Bereich Personal & Entgelt zählen außerdem: Personalbedarf (brutto/netto), Akkordlohn, Fluktuationsquote.
Rechnen statt nachschlagen
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