Ausbildungsordnung · 2002 und 2024 im Vergleich
Industriekaufmann AO 2024: Was sich geändert hat
Die wichtigste Änderung der Ausbildungsordnung 2024 für Industriekaufleute: Die Zwischenprüfung entfällt, stattdessen gibt es eine gestreckte Abschlussprüfung, deren Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr schon 25 % der Endnote ausmacht. Die neue Verordnung (IndKflAusbV vom 12.03.2024) gilt seit dem 1. August 2024 und hat die Verordnung von 2002 abgelöst. Hier stehen alte und neue Regeln nebeneinander, jede Angabe mit Fundstelle.
Die Änderungen auf einen Blick
Prüfung und Ausbildung nach der Verordnung von 2002 (Fassung 2007) und nach der AO 2024. Paragrafen beziehen sich auf die jeweilige Verordnung.
| Merkmal | AO 2002 | AO 2024 |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnung vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2764), geändert 2007; in Kraft seit 01.08.2002 | IndKflAusbV vom 12.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 94); in Kraft seit 01.08.2024, die alte Verordnung trat zugleich außer Kraft (§ 16) |
| Ausbildungsdauer | drei Jahre (§ 2) | drei Jahre (§ 2) |
| Aufbau der Prüfung | Zwischenprüfung und Abschlussprüfung (§§ 8, 9) | Gestreckte Abschlussprüfung aus Teil 1 und Teil 2 (§ 6) |
| Erste Prüfung | Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres, schriftlich, höchstens 90 Minuten: Beschaffung und Bevorratung, Produkte und Dienstleistungen, Kosten- und Leistungsrechnung. Sie ermittelt den Ausbildungsstand und geht nicht in die Gewichtung der Abschlussprüfung ein (§§ 8, 10) | Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr: „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“, schriftlich, 90 Minuten, 25 % der Endnote (§§ 6, 8, 14) |
| Schriftlicher Hauptteil | Geschäftsprozesse: höchstens 180 Minuten, 40 %. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: höchstens 90 Minuten, 20 % (§§ 9, 10) | „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“: 150 Minuten, 35 % (§§ 11, 14) |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | höchstens 60 Minuten, 10 % (§§ 9, 10) | 60 Minuten, 10 % (§§ 13, 14) |
| Betrieblicher Teil | „Einsatzgebiet“: Report von höchstens fünf Seiten (wird nicht bewertet), Präsentation von 10 bis 15 Minuten und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten; 30 % (§§ 9, 10) | „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“: Dokumentation von drei bis fünf Seiten, Präsentation von höchstens 10 Minuten und fallbezogenes Fachgespräch, zusammen 30 Minuten; Gewichtung im Bereich 10 : 20 : 70; 30 % (§§ 12, 14) |
| Bestehen | mindestens „ausreichend“ im Gesamtergebnis, in Geschäftsprozesse, in mindestens einem der Bereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle oder WiSo und im Einsatzgebiet; kein Bereich „ungenügend“ (§ 10 Abs. 3) | mindestens „ausreichend“ im Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2, im Ergebnis von Teil 2 und in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2; kein Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“ (§ 14 Abs. 2) |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | in einem „mangelhaften“ schriftlichen Bereich, wenn höchstens zwei Bereiche „mangelhaft“ und die übrigen mindestens „ausreichend“ sind; etwa 15 Minuten, Gewichtung 2 : 1 (§ 10 Abs. 2) | auf Antrag nur in „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“, wenn schlechter als „ausreichend“ und für das Bestehen ausschlaggebend; 15 Minuten, Gewichtung 2 : 1 (§ 15) |
| Einsatzgebiete | vom Betrieb festgelegt; geeignet insbesondere Prozesse aus Marketing und Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Personalwirtschaft, Leistungserstellung, Leistungsabrechnung und anderen Aufgaben (§ 4 Abs. 2) | Vertrieb, Marketing, Beschaffung, Logistik, Personalwirtschaft, Leistungserstellung oder kaufmännische Steuerung und Kontrolle; ein anderes Einsatzgebiet ist zulässig, wenn es die geforderten Inhalte vermittelt (§ 4 Abs. 4) |
| Berufsschule | 12 Lernfelder, 880 Unterrichtsstunden (Rahmenlehrplan vom 14.06.2002) | 13 Lernfelder, 880 Unterrichtsstunden (Rahmenlehrplan vom 15.12.2023) |
Quellen: Industriekaufleuteausbildungsverordnung (IndKflAusbV) vom 12.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 94; Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23.07.2002, BGBl. I S. 2764, geändert durch Verordnung vom 20.07.2007, BGBl. I S. 1518 (konsolidierte Fassung der IHK).
Was die Änderungen für die Prüfung bedeuten
Teil 1 zählt — die erste Prüfung ist kein Probelauf mehr. Die Zwischenprüfung nach der alten Ordnung diente nur der Ermittlung des Ausbildungsstandes (§ 8 AO 2002). Teil 1 nach AO 2024 macht 25 % der Endnote aus; ein Viertel der Note steht also nach rund zwei Ausbildungsjahren fest. Inhaltlich prüft Teil 1 „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ — die Buchhaltung steht damit ausdrücklich im Namen des ersten Teils (§ 8 Abs. 1).
Ein schriftlicher Bereich statt zwei. Nach 2002 gab es am Ende zwei schriftliche Fachprüfungen: Geschäftsprozesse und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, zusammen bis zu 270 Minuten und 60 % der Note. Nach AO 2024 ist es ein Prüfungsbereich, „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“, mit 150 Minuten und 35 % (§§ 11, 14). Viele Übungsbücher und Altklausuren tragen noch die alten Namen.
Die Dokumentation wird bewertet, das Fachgespräch zählt am meisten. Der Report nach 2002 wurde nicht bewertet. Nach AO 2024 zählt die Dokumentation 10 %, die Präsentation 20 % und das fallbezogene Fachgespräch 70 % des Bereichs „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ (§ 12 Abs. 8). Bezogen auf die Endnote sind das 3 %, 6 % und 21 %. Die Präsentation ist mit höchstens 10 Minuten kürzer als früher (10 bis 15 Minuten).
Bestehen hängt an Teil 2. Nach AO 2024 muss neben dem Gesamtergebnis auch das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ sein, dazu mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche von Teil 2; keiner darf „ungenügend“ sein (§ 14 Abs. 2). Ein schwaches Teil-1-Ergebnis lässt sich ausgleichen, ein ungenügender Bereich in Teil 2 nicht.
Englisch, Digitalisierung und Nachhaltigkeit stehen im Prüfungstext. Der schriftliche Bereich von Teil 2 verlangt, englischsprachige Informationen und Fachbegriffe situationsbezogen anzuwenden (§ 11 Abs. 1 Nr. 5). Teil 1 nennt Datenschutz, Datensicherheit und Nutzen und Risiken der Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Nachhaltigkeit bei Beschaffung und Logistik (§ 8 Abs. 2).
Wirtschafts- und Sozialkunde bleibt gleich gewichtet. 60 Minuten und 10 % — wie nach 2002. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist hier weiter möglich: Nach 2002 ging sie in jedem „mangelhaften“ schriftlichen Bereich, nach AO 2024 nur noch in WiSo und im schriftlichen Bereich von Teil 2 (§ 15).
Quelle: IndKflAusbV vom 12.03.2024, §§ 6–15; Verordnung vom 23.07.2002 in der Fassung von 2007, §§ 8–10. Prozentwerte für die Endnote nachgerechnet: 30 % × 10/20/70 %.
Lernfelder: 12 alt, 13 neu
Auch der Rahmenlehrplan der Berufsschule ist neu. Die Gesamtstundenzahl ist gleich geblieben (880 Unterrichtsstunden, je Jahr 320, 280 und 280), aber Zuschnitt und Reihenfolge der Lernfelder haben sich geändert. Die Nummern lassen sich deshalb nicht übertragen: Lernfeld 10 war früher „Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren“ mit 160 Stunden im dritten Jahr, heute ist es der Jahresabschluss; Marketing steht jetzt in Lernfeld 9 im zweiten Jahr. Eigene Lernfelder haben jetzt zum Beispiel Logistik und Lager (LF 7) und die Kosten- und Leistungsrechnung (LF 8); Projektarbeit steht mit „Projekte planen und durchführen“ (LF 2) schon im ersten Jahr statt wie früher („Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen“, LF 12) im dritten.
Lernfelder nach Rahmenlehrplan 2002 und 2023, mit Ausbildungsjahr und Unterrichtsstunden. Gleiche Nummer bedeutet nicht gleichen Inhalt.
| Nr. | Rahmenlehrplan 2002 | Rahmenlehrplan 2023 (AO 2024) |
|---|---|---|
| Lernfeld 1 | In Ausbildung und Beruf orientieren (1. Jahr, 40 Std.) | Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten (1. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 2 | Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen (1. Jahr, 60 Std.) | Projekte planen und durchführen (1. Jahr, 40 Std.) |
| Lernfeld 3 | Werteströme erfassen und dokumentieren (1. Jahr, 60 Std.) | Kundenaufträge bearbeiten und überwachen (1. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 4 | Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen (1. Jahr, 80 Std.) | Beschaffungsprozesse planen und steuern (1. Jahr, 40 Std.) |
| Lernfeld 5 | Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren (1. Jahr, 80 Std.) | Wertströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten (1. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 6 | Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren (2. Jahr, 80 Std.) | Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren (2. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 7 | Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen (2. Jahr, 80 Std.) | Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen (2. Jahr, 40 Std.) |
| Lernfeld 8 | Jahresabschluss analysieren und bewerten (2. Jahr, 80 Std.) | Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen durchführen (2. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 9 | Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen (2. Jahr, 40 Std.) | Marketingkonzepte planen und umsetzen (2. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 10 | Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren (3. Jahr, 160 Std.) | Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen (3. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 11 | Investitions- und Finanzierungsprozesse planen (3. Jahr, 40 Std.) | Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten (3. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 12 | Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen (3. Jahr, 80 Std.) | Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren (3. Jahr, 80 Std.) |
| Lernfeld 13 | — | Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen (3. Jahr, 40 Std.) |
Quellen: KMK-Rahmenlehrplan Industriekaufmann/Industriekauffrau, Beschluss vom 14.06.2002 (Lernfeldübersicht in der Handreichung des LISA Sachsen-Anhalt); KMK-Rahmenlehrplan Industriekaufmann und Industriekauffrau, Beschluss vom 15.12.2023.
Woran du veraltete Lernmaterialien erkennst
- Es ist von einer „Zwischenprüfung“ die Rede statt von Teil 1 der Abschlussprüfung.
- „Geschäftsprozesse“ (180 Minuten, 40 %) und „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (90 Minuten, 20 %) erscheinen als getrennte Prüfungen.
- Für den betrieblichen Teil wird ein „Report“ verlangt statt einer bewerteten Dokumentation.
- Es gibt 12 Lernfelder, und Lernfeld 10 heißt „Absatzprozesse“.
- Die Präsentation darf 10 bis 15 Minuten dauern statt höchstens 10 Minuten.
Solche Materialien sind nicht wertlos — Buchungssätze, Kalkulationsschemata und Lagerkennzahlen haben sich nicht geändert. Für Prüfungsaufbau, Zeitplanung und Gewichtung solltest du dich aber an der AO 2024 orientieren. Den aktuellen Ablauf mit allen Prüfungsbereichen findest du unter Abschlussprüfung Industriekaufmann/-frau, die Lernfelder unter Lernfelder nach Rahmenlehrplan 2023 und die Prüfungsthemen unter Themen für Industriekaufleute.
Häufige Fragen zur AO 2024
Gibt es für Industriekaufleute noch eine Zwischenprüfung?
Nach der Ausbildungsordnung 2024 nicht. An ihre Stelle tritt Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung, der im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden soll (§ 6 IndKflAusbV). Die Zwischenprüfung gab es nach der Verordnung von 2002 (§ 8); sie zählte nicht zur Endnote.
Wie viel zählt Teil 1 der Abschlussprüfung?
25 % der Endnote (§ 14 Abs. 1 IndKflAusbV). Teil 1 heißt „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“, ist schriftlich und dauert 90 Minuten (§ 8).
Seit wann gilt die neue Ausbildungsordnung für Industriekaufleute?
Die IndKflAusbV vom 12.03.2024 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten; gleichzeitig trat die Verordnung vom 23. Juli 2002 außer Kraft (§ 16). Ob für dein Ausbildungsverhältnis noch Prüfungsregeln nach der alten Ordnung gelten, sagt dir deine IHK.
Was ist der Unterschied zwischen Report und Dokumentation?
Der Report nach der Verordnung von 2002 umfasste höchstens fünf Seiten und wurde nicht bewertet. Die Dokumentation nach AO 2024 umfasst drei bis fünf Seiten und zählt 10 % des Prüfungsbereichs „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“; die Präsentation zählt 20 %, das fallbezogene Fachgespräch 70 % (§ 12 Abs. 4 und 8).
Kann ich in Teil 1 eine mündliche Ergänzungsprüfung machen?
Nein. Nach § 15 IndKflAusbV ist die mündliche Ergänzungsprüfung nur in „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ oder in „Wirtschafts- und Sozialkunde“ möglich — und nur, wenn der Bereich schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und die Ergänzungsprüfung für das Bestehen den Ausschlag geben kann.
Sind alte Prüfungsaufgaben nach der AO 2002 noch brauchbar?
Für einzelne Rechenwege und Begriffe oft ja — Kalkulation, Buchführung oder Lagerkennzahlen haben sich nicht geändert. Aufbau, Zeiten und Gewichtung passen aber nicht mehr: Es gibt keine getrennten Prüfungen „Geschäftsprozesse“ (180 Minuten) und „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (90 Minuten) mehr, sondern einen schriftlichen Bereich mit 150 Minuten, und Teil 1 zählt 25 %.
Quellen
- Industriekaufleuteausbildungsverordnung (IndKflAusbV) vom 12.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 94
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23.07.2002, BGBl. I S. 2764, geändert durch Verordnung vom 20.07.2007, BGBl. I S. 1518 (konsolidierte Fassung der IHK)
- KMK-Rahmenlehrplan Industriekaufmann und Industriekauffrau, Beschluss vom 15.12.2023
- KMK-Rahmenlehrplan Industriekaufmann/Industriekauffrau, Beschluss vom 14.06.2002 (Lernfeldübersicht in der Handreichung des LISA Sachsen-Anhalt)
Alle Angaben geprüft am 16.10.2026 gegen die verlinkten Texte. Ohne Gewähr — verbindlich sind die Verordnung und die Vorgaben deiner IHK.
Nach AO 2024 üben
Der Industriekaufmann Trainer ist auf die AO 2024 gebaut: Simulationen für Teil 1 und WiSo in Prüfungslänge, der schriftliche Teil 2 in zwei Übungsblöcken, alle Aufgaben den 13 Lernfeldern zugeordnet. Kostenlos und ohne Zahlungsdaten: 5 Aufgaben mit Musterlösung, 10 Karteikarten und eine Probe-Simulation mit 8 Aufgaben.
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