Arbeitsrecht für Industriekaufleute: Begriffe und Aufgaben
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern — vom Arbeitsvertrag über Tarifvertrag und Mitbestimmung bis zu Kündigung und Kündigungsschutz. Hier findest du die wichtigsten Begriffe dazu als Glossar (8 von 14 im Trainer), 14 typische Aufgabenstellungen und die Einordnung in Lernfeld und Abschlussprüfung.
Lernfeld 12 · 3. Ausbildungsjahr
14 Begriffe
14 Aufgaben
Einordnung: Lernfeld und Abschlussprüfung
Arbeitsrecht gehört nach dem Rahmenlehrplan für Industriekaufleute zu diesem Lernfeld:
Geprüft wird der Stoff damit in diesen Prüfungsbereichen: Teil 2 „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (schriftlich, 150 Minuten, 35 % der Endnote) und Teil 2 „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich, 60 Minuten, 10 % der Endnote).
Im Trainer sind die 14 Aufgaben so zugeordnet: WiSo 14.
8 von 14 Karteikarten zu diesem Thema aus dem Industriekaufmann Trainer — Begriff oder Frage oben, Erklärung darunter. Zum Lernen: erst den Begriff lesen, die Antwort im Kopf geben, dann vergleichen.
Probezeit nach BBiG
Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate (§ 20 BBiG). Innerhalb dieser Zeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Kündigungsfrist und ohne Grund gekündigt werden.
Tarifvertrag — Vertragsparteien
Auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaft, auf Arbeitgeberseite der Verband (Verbandstarifvertrag) oder ein einzelner Arbeitgeber (Firmentarifvertrag). Tarifvertrag = kollektive Vereinbarung.
Günstigkeitsprinzip
Im individuellen Arbeitsvertrag können bessere Bedingungen vereinbart werden als im Tarif. Tarif = MINDESTSTANDARD. Schlechterstellung ist unzulässig.
Drei Kündigungsgründe nach KSchG
Personenbedingt (z. B. dauerhafte Krankheit), verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzung — Abmahnung nötig), betriebsbedingt (Stellenwegfall — Sozialauswahl nötig).
Bei mehr als 10 Mitarbeitern (Vollzeit) und mindestens 6 Monaten Beschäftigung. Dann braucht jede Kündigung einen sozial gerechtfertigten Grund: personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte, BR.
Tarifautonomie — Grundgesetz
Art. 9 III GG: Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ihre Arbeitsbedingungen frei und ohne staatliche Einflussnahme zu regeln. Grundlage für Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Unternehmensmitbestimmung — Schwellen
Drittelbeteiligung: Kapitalgesellschaften 500-2000 MA — Aufsichtsrat zu 1/3 von AN besetzt. Paritätische Mitbestimmung: > 2000 MA — AR zu gleichen Teilen, Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Patt. Montanmitbestimmung im Bergbau/Stahl.
Die übrigen 6 Karten zu diesem Thema liegen im Trainer.
Im Trainer wiederholst du diese Karten mit Spaced Repetition — was sitzt, kommt seltener, was wackelt, bald wieder. Wie das funktioniert: Karteikarten für Industriekaufleute.
Situation: Im Personalgespräch wird die Unterscheidung zwischen Tarif- und Arbeitsvertrag besprochen.
Aufgabe: Welche Aussage über die Abgrenzung von Tarif- und Arbeitsvertrag ist KORREKT?
Der Tarifvertrag wird zwischen einzelnem Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer geschlossen.
Der Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (oder einzelnem Arbeitgeber) geschlossen und gilt für alle Tarifgebundenen.
Der Arbeitsvertrag wird kollektiv für alle Mitarbeiter eines Betriebs geschlossen.
Beide Verträge sind formal identisch.
Der Tarifvertrag muss von jedem Arbeitnehmer individuell unterschrieben werden.
Lösung anzeigen
Richtig: B
Der Tarifvertrag ist ein KOLLEKTIVER Vertrag (Gewerkschaft ↔ Verband oder Firmentarifvertrag). Der Arbeitsvertrag wird INDIVIDUELL zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geschlossen. Beides kann parallel gelten — der Tarifvertrag setzt Mindestbedingungen.
Tipp: Kollektiv vs. individuell — das ist der Schlüsselunterschied.
Aufgaben zu Arbeitsrecht
Im Trainer gibt es 14 Aufgaben zu diesem Thema in 2 Formaten (Multiple Choice, Offen), nach Schwierigkeit: 7 leicht, 5 mittel, 2 schwer. Die übrigen Aufgabenstellungen — Lösungswege und Musterlösungen stehen im Trainer:
Rechte und Pflichten Auszubildender nach BBiGMultiple Choice · Leicht · LF 12
Sozialversicherung — die fünf ZweigeMultiple Choice · Mittel · LF 12
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern — vom Arbeitsvertrag über Tarifvertrag und Mitbestimmung bis zu Kündigung und Kündigungsschutz. Im Industriekaufmann Trainer gehören 14 Karteikarten und 14 Aufgaben zu diesem Thema.
In welchem Lernfeld lernen Industriekaufleute Arbeitsrecht?
Nach dem Rahmenlehrplan von 2023 (AO 2024) in Lernfeld 12 „Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren“ (3. Ausbildungsjahr, 80 Unterrichtsstunden).
Wird Arbeitsrecht in Teil 1 oder Teil 2 der Abschlussprüfung geprüft?
Geprüft wird der Stoff damit in diesen Prüfungsbereichen: Teil 2 „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (schriftlich, 150 Minuten, 35 % der Endnote) und Teil 2 „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich, 60 Minuten, 10 % der Endnote). Im Trainer sind die 14 Aufgaben so zugeordnet: WiSo 14.
Welche Aufgaben gibt es zu Arbeitsrecht?
Im Trainer gibt es 14 Aufgaben zu Arbeitsrecht: 12 Multiple Choice und 2 Offen, 2 davon als schwer eingestuft. Zum Beispiel: Tarifvertrag und Arbeitsvertrag abgrenzen; Rechte und Pflichten Auszubildender nach BBiG; Sozialversicherung — die fünf Zweige.
Kann ich Arbeitsrecht kostenlos üben?
Zum Teil: 1 Aufgabe und 1 Karteikarte zu diesem Thema sind im Gratis-Zugang enthalten. Kostenlos und ohne Zahlungsdaten sind insgesamt 5 Aufgaben mit Musterlösung, 10 Karteikarten und eine Probe-Simulation mit 8 Aufgaben. Alle übrigen Aufgaben und Karten gibt es mit dem Vollzugang.
Im Industriekaufmann Trainer übst du die 14 Aufgaben mit Musterlösung und wiederholst die 14 Karteikarten mit Wiederholungsplan — zusammen mit Prüfungssimulationen nach AO 2024. Kostenlos und ohne Zahlungsdaten: 5 Aufgaben mit Musterlösung, 10 Karteikarten und eine Probe-Simulation mit 8 Aufgaben.